Wandelanleihe/Wandelschuldverschreibung
Was versteht man unter dem Begriff „Wandelanleihe“/"Wandelschuldverschreibung"?
Wandelschuldverschreibungen sind von einer Aktiengesellschaft begebene Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtauschrecht eingeräumt wird.
Es handelt sich um Wertpapiere, für die neben dem Gesetz über die Handelskörperschaften (§§ 286–294) ergänzend auch das Anleihegesetz Nr. 190/2004 Slg. in der jeweils gültigen Fassung gilt, das den wesentlichen Charakter des Wertpapiers und seine Erfordernisse definiert.
Wann ist die Ausgabe einer umtauschbaren Schuldverschreibung zulässig?
Die Ausgabe von umtauschbaren Schuldverschreibungen kann an den Umtausch gegen bereits ausgegebene Aktien oder an einen gleichzeitigen Beschluss der Gesellschaft über eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals geknüpft sein.
Ihre Ausgabe ist nur zulässig, wenn dies in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist. Über die Ausgabe dieser Schuldverschreibungen entscheidet anschließend die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Aktionäre, sofern die Satzung der Gesellschaft kein strengeres Quorum vorsieht. Über den Beschluss der Hauptversammlung ist ein notarielles Protokoll anzufertigen.
Die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft haben ein Bezugsrecht auf den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen oder Vorzugsschuldverschreibungen, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt eine Einschränkung oder den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf den Erwerb dieser Schuldverschreibungen.
Welchen Vorteil bieten Wandelschuldverschreibungen?
Eine Wandelschuldverschreibung bietet dem Inhaber die Möglichkeit, am Kursanstieg der Aktien teilzuhaben, ohne gleichzeitig das Risiko eines Kursrückgangs zu tragen. Sinkt der Aktienkurs der Gesellschaft, macht der Inhaber sein Wandlungsrecht nicht geltend, und die Gesellschaft muss ihm dann bei Fälligkeit den vollen Nennwert der Schuldverschreibung auszahlen und ihm während der gesamten Laufzeit die vereinbarten Zinsen zahlen.
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