Personengesellschaft
Was versteht man unter einer Personengesellschaft?
Das Gesetz über Handelskorporationen regelt in der Tschechischen Republik zwei Arten von Personengesellschaften.
Veřejná obchodní společnost (v. o. s., Offene Handelsgesellschaft): Sie muss mindestens zwei Gesellschafter haben, die beide für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt haften, und zwar gesamtschuldnerisch. Grundkapital ist nicht pflichtig, seine Höhe können die Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag festlegen. An der geschäftlichen Führung beteiligen sich die Gesellschafter persönlich.
Komanditní společnost (k. s., Kommanditgesellschaft): Es handelt sich um einen Mischtyp von Gesellschaften, weil mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt bis zur Höhe seiner Einlage oder bis zu einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag haftet (Kommanditist) und mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär). Das vertretungsbefugte Gesellschaftsorgan bilden alle Komplementäre, es sei denn der Gesellschaftsvertrag legt fest, dass nur manche von ihnen das vertretungsbefugte Gesellschaftsorgan bilden.
Eine Personengesellschaft kann zu dem Zwecke unternehmerischer Tätigkeit oder der Verwaltung des eigenen Vermögens gegründet werden.
Wann kann eine Personengesellschaft aufgelöst werden?
Eine Gesellschaft kann vor allem auf der Grundlage der Vereinbarung der Gesellschafter, durch den Tod eines Gesellschafters (falls der Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes festlegt), durch die Kündigung eines persönlich haftenden Gesellschafters, durch einen gerichtlichen Entscheid, durch Ausscheidung eines Gesellschafters und aus weiteren Gründen aufgelöst werden.
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