Kommanditgesellschaft
Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?
Kommanditgesellschaft (k. s.): Es handelt sich um eine gemischte Gesellschaftsform, da mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe seiner Einlage oder bis zu einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag haftet (Kommanditist) und mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär). Das satzungsmäßige Organ der Gesellschaft bilden alle Komplementäre, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag legt fest, dass nur einige von ihnen das Organ bilden.
Eine Kommanditgesellschaft kann zum Zweck der gewerblichen Tätigkeit oder zur Verwaltung des eigenen Vermögens gegründet werden.
Wie sieht die Einlagepflicht eines Kommanditisten aus?
Zur Einlage in die Gesellschaft sind ausschließlich die Kommanditisten verpflichtet. Die Höhe der Einlage ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Einlage kann sowohl in Form von Geld als auch in Form von Sachleistungen erfolgen. Die Einlagepflicht muss in der Art und innerhalb der Frist erfüllt werden, die im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind, andernfalls unverzüglich nach Gründung der Gesellschaft oder nach Eintritt in die Gesellschaft.
Der Kommanditist haftet dann für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt bis zur Höhe seines im Handelsregister eingetragenen, noch nicht eingezahlten Kapitals.
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