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Natürliche Person

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Tschechien

Was versteht man unter einer natürlichen Person?

Eine natürliche Person ist im juristischen Sinne ein Mensch. Eine natürliche Person hat eine rechtliche Persönlichkeit, ist also rechtsfähig. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Nur wer rechtsfähig ist, kann z.B. Eigentümer, Schuldner oder Erbe sein. Von den natürlichen Personen sind die juristischen Personen zu unterscheiden (z.B. Handelskorporationen).

Die bevorzugte Form des Insolvenzverfahrens natürlicher Personen ist die Restschuldbefreiung, die umgangssprachlich als Privatbankrott bezeichnet wird. Eine weitere Möglichkeit für die Lösung der Privatinsolvenz ist der Konkurs, der auf kompletter Verwertung des Vermögens und anschließender Befriedigung der gesicherten Gläubiger beruht.

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