Stille Gesellschaft
Was ist eine stille Gesellschaft?
In der Tschechischen Republik ist die stille Gesellschaft in den §§ 2747 bis 2755 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.
Durch den Vertrag über eine stille Gesellschaft verpflichtet sich der stille Gesellschafter zu einer Einlage (sei sie finanzieller oder nicht finanzieller Art), mit der er während der gesamten Dauer der stillen Gesellschaft am Geschäftsergebnis des Unternehmers (einer juristischen oder natürlichen Person) beteiligt ist. Der Unternehmer verpflichtet sich gleichzeitig, dem stillen Gesellschafter einen Gewinnanteil zu zahlen. Der Vertrag kann auch nur auf den Gang eines bestimmten Betriebs des Unternehmers beschränkt sein. Das Gesetz schreibt keine schriftliche Form des Vertrags vor, diese wird jedoch empfohlen.
Welche Rechte und Pflichten hat der stille Gesellschafter?
Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust des Unternehmers beteiligt, in der Regel in vereinbarter Höhe, andernfalls entsprechend dem Anteil seiner Einlage sowie gemäß der zwischen den Parteien geltenden Praxis oder gegebenenfalls gemäß den Gepflogenheiten. Die Höhe des Anteils des stillen Gesellschafters wird anhand des Reingewinns bestimmt.
Der stille Gesellschafter hat das Recht, Einsicht in die Geschäftsunterlagen und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmers zu nehmen.
Der stille Gesellschafter ist nicht an der Geschäftsführung des Unternehmers beteiligt; der Hauptgrund für seine Beteiligung ist das Interesse an einem Anteil am Geschäftsergebnis. Informationen über die stille Gesellschaft werden in keinem öffentlichen Register eingetragen.
Wie kann eine stille Gesellschaft aufgelöst werden?
Eine stille Gesellschaft erlischt mit Ablauf der vereinbarten Frist, durch Kündigung (spätestens sechs Monate vor Ende des Geschäftsjahres), ferner dann, wenn der Anteil des stillen Gesellschafters am Verlust die Höhe seiner Einlage erreicht, im Falle der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit, auf die die stille Gesellschaft ausgerichtet ist, im Falle der Insolvenz des Unternehmers oder des stillen Gesellschafters sowie aus weiteren Gründen.
Wann ist eine stille Gesellschaft sinnvoll?
Die stille Gesellschaft ist eine risikobegrenzte, nicht der Publizität unterliegende Kapitalbeteiligungsmöglichkeit. Für den Unternehmer handelt es sich um eine Finanzierungsquelle, bei der er die volle Kontrolle über die Unternehmensführung behält.
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