Hauptversammlung (AG)/Gesellschafterversammlung (GmbH)
Was versteht man unter Hauptversammlung (AG)/Gesellschafterversammlung (GmbH)?
Die Hauptversammlung (AG)/Gesellschafterversammlung (GmbH) ist das oberste Organ insbesondere bei Kapitalgesellschaften, d. h. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es handelt sich um eine Versammlung der Gesellschafter oder Aktionäre, bei der diese ihre Mitbestimmungsrechte und weitere Aktionärsrechte, insbesondere das Recht auf Information, geltend machen können. Die Entscheidung erfolgt in Form von Beschlüssen.
Die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung beschließt in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Aktionäre / Gesellschafter, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag schreibt eine andere Mehrheit vor.
Zum Zuständigkeitsbereich der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung gehören insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses, Änderungen des Stammkapitals, in der Regel auch die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der satzungsmäßigen Organe sowie weitere Angelegenheiten, die ihr durch das Gesetz, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag übertragen wurden.
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