Negatives Eigenkapital
Was versteht man unter negativem Eigenkapital?
Ein negatives Eigenkapital bedeutet, dass die buchmäßigen Schulden der Gesellschaft ihr buchmäßiges Eigentum überschreiten. Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist in der Bilanz von Kapitalgesellschaften und stillen Gesellschaften dieser Posten als negatives Eigenkapital zu bezeichnen Die Ermittlung des negativen Eigenkapitals erfolgt in der Regel auf der Grundlage des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses. Unversteuerte Rücklagen bleiben dabei außer Acht. Der Ausweis eines negativen Eigenkapitals löst daher auch die Verpflichtung durch Durchführung einer Überschuldungsprüfung aus.
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