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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Tschechien

Was versteht man unter einer GmbH?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verkürzt GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft. Es handelt sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter eine Stammeinlage aufbringen.

Das Mindeststammkapital beträgt CZK 1,-, eine Höchstgrenze ist nicht festgelegt. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister. 

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen. Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer noch nicht eingezahlten Einlagen, was bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist („Trennungsprinzip“).

Die Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer (satzungsmäßiges Organ) sowie die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft kann zudem einen Aufsichtsrat einrichten.

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