Wirtschaftsstrafrecht
Wer unternehmerisch handelt, läuft heute mehr denn je Gefahr, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Ermittlungen gegen Unternehmen, Führungskräfte und Aufsichtsgremien nehmen seit Jahren spürbar zu, nicht zuletzt aufgrund strengerer Compliance-Vorgaben und wachsender regulatorischer Anforderungen.
Die Rechtsexperten von SAXINGER beraten Unternehmen sowie Einzelpersonen zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungen, in allen Phasen eines Strafverfahrens sowie im Nachgang eines Verfahrens.
Interdisziplinär und international: Grundsätzlich erhalten Sie von einem unserer Partner Beratung, der kanzleiintern je nach Bedarf auf erfahrene Spezialisten aus dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, dem Bank- und Finanzrecht oder dem Kartellrecht zurückgreift. So erfassen wir wirtschaftliche Sachverhalte zügig und bewerten sie effizient unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.
Wann benötigen Sie Rechtsberatung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht?
Eine rechtliche Beratung im Wirtschaftsstrafrecht ist zum einen dann erforderlich, wenn bereits der Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorgänge im beruflichen oder unternehmerischen Umfeld besteht. Zum anderen bietet sie die Möglichkeit, sich frühzeitig abzusichern und potenzielle Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Betroffen sind längst nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen wie Geschäftsführer, Vorstände oder Selbstständige.
Konkrete Situationen, in denen Sie eine Beratung im Wirtschaftsstrafrecht benötigen, sind folgende:
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Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten: Bei Zeugenvernehmungen prüft ein spezialisierter Anwalt, ob und in welchem Umfang Sie zur Aussage verpflichtet sind, und schützt Sie davor, sich versehentlich selbst zu belasten.
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Gegen Sie oder Ihr Unternehmen wird ermittelt: Steht der Vorwurf von Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder einem anderen Wirtschaftsdelikt im Raum, benötigt es eine erfahrene Strafverteidigung. Unter anderem um die Vorwürfe rechtlich einzuordnen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Es findet eine Hausdurchsuchung statt: Bei Durchsuchungen gilt es, Beweismittel sicherzustellen. Für die Betroffenen bedeutet das meist großen Druck. Eine Anwaltskanzlei sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte, prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begleitet die weitere Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
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Ihnen wird eine Pflichtverletzung als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Person vorgeworfen: Falsche Entscheidungen können strafrechtliche Folgen haben, etwa im Zusammenhang mit Insolvenzen, steuerlichen Belangen oder ganz allgemein im täglichen Geschäftsleben. Ein spezialisierter Anwalt analysiert die Sachlage und zeigt Handlungsoptionen auf.
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Sie befürchten berufliche oder persönliche Konsequenzen durch ein Strafverfahren: Ein offenes Strafverfahren kann nicht nur strafrechtlich, sondern auch existenziell belastend sein, etwa bei drohendem Reputationsverlust, Einträgen im Führungszeugnis oder berufsrechtlichen Konsequenzen. Eine anwaltliche Begleitung hilft, die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
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Sie möchten sich oder Ihr Unternehmen präventiv absichern: Viele Risiken lassen sich durch gezielte rechtliche Beratung vermeiden – etwa durch Schulungen, interne Richtlinien oder die rechtliche Prüfung geplanter Maßnahmen. Das gilt insbesondere in sensiblen Bereichen wie der kartellrechtlichen Compliance.
Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht
SAXINGERS Experten im Wirtschaftsstrafrecht vereinen fundiertes strafrechtliches Know-how mit tiefem Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte und Entscheidungsträger bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken und vertreten sie in allen Phasen eines Verfahrens.
Unsere Expertise reicht von finanzstrafrechtlicher Beratung über das „klassische“ Strafrecht bis hin zum Medienstrafrecht. Auch in Verwaltungsstrafverfahren stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Die wichtigsten Schwerpunkte unserer Leistungen finden Sie im folgenden Überblick.

Im Rahmen einer Unternehmenssanierung stehen nicht nur insolvenz- und haftungsrechtliche Fragen im Vordergrund, auch strafrechtliche Risiken spielen eine wesentliche Rolle. Gerade in der Phase vor der Entscheidung, ob das Unternehmen fortgeführt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden soll (siehe auch: Insolvenz vermeiden), können sich haftungs- und strafrechtliche Fallstricke ergeben, etwa durch unklare Vermögensverfügungen.
Eine rechtzeitige und fundierte Beratung hilft, diese Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Unser Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Begleitung in kridastrafrechtlichen Fragestellungen.
Strafrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im privaten und öffentlichen Bereich
Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Amtsträger und sonstige Entscheidungsträger stehen ständig vor Entscheidungen, die strafrechtlich relevant sein können: Sei es im Umgang mit Vermögenswerten, bei der Mittelverwendung oder in Fragen der Compliance. Durch eine gezielte rechtliche Begleitung helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Dafür entwickeln wir individuell zugeschnittene Leitfäden und stehen für persönliche Beratungen jederzeit zur Verfügung.
Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
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Korruptionsvermeidung und -bekämpfung: Rechtssichere Abgrenzung zulässiger Geschäftspraktiken von strafbaren Vorteilsannahmen bzw. Vorteilszuwendungen.
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Untreue/Veruntreuung: Absicherung bei der Mittelverwendung, um strafrechtliche Vorwürfe zu vermeiden, unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Konsequenzen.
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Finanzstrafrecht: Unterstützung bei steuerlich heiklen Vorgängen, wie beispielsweise Selbstanzeigen.
Amtsmissbrauch: Beratung für Amtsträger zur rechtssicheren Ausübung öffentlicher Funktionen.

Gemeinsam mit erfahrenen Wirtschaftstreuhändern und zusammen mit unseren Experten des Steuerrechts erarbeiten wir frühzeitig Strategien, um finanzstrafrechtliche Risiken gar nicht erst entstehen zu lassen. Droht dennoch ein Finanzstrafverfahren (auch im Hinblick auf Angelegenheiten iZm Zoll), setzen wir so früh wie möglich an, um eine Strafe durch geeignete Maßnahmen, etwa eine strafbefreiende Selbstanzeige, abzuwenden. Ziel ist es, die Notwendigkeit einer Verteidigung vor den Gerichten auf ein Minimum zu reduzieren.
Unser Leistungsangebot im Finanzstrafrecht umfasst insbesondere:
- Strafbefreiende Selbstanzeige: Rechtssichere Erstellung und Abgabe, um ein Strafverfahren zu vermeiden.
- Begleitung bei Hausdurchsuchungen: Wahrung Ihrer Rechte und rechtliche Unterstützung vor Ort.
- Verteidigung in Finanzstrafsachen: Effektive Vertretung gegenüber Finanzstrafbehörden und vor Gericht.

Die öffentliche Berichterstattung über sensible oder publikumswirksame Ereignisse kann häufig größeren Schaden anrichten als das Geschehen selbst. Betroffen sind Image, Reputation und berufliche Zukunft. Wir beraten und vertreten Sie in allen medienrechtlichen und medienstrafrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, den Umgang mit den Medien professionell zu gestalten.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Durchsetzung und Abwehr medien(straf)rechtlicher Ansprüche: Einschließlich Gegendarstellungen, Unterlassungen und Entschädigungsforderungen.
Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte: Effektive Wahrung Ihrer Rechte bei rufschädigender oder unwahrer Berichterstattung.

Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten und Wettbewerbsrechten haben in der Regel eine strafrechtliche Relevanz. Gleiches gilt für Patente und Geschmacksmuster bzw. überhaupt für jegliches geistiges Eigentum. Bei dieser Art von Rechtsverletzungen steht meist das Zivilrecht im Vordergrund, etwa durch Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen. Wenn diese nicht schnell greifen, gilt das Strafrecht als probates Druckmittel, um die Durchsetzung wirksam zu beschleunigen.
Wir beraten Sie bei der Erarbeitung entsprechender Strategien zur strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen Ihrer Schutzrechte und begleiten Sie im Verfahren vor den Gerichten.

Das Strafrecht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, um zivilrechtliche Ansprüche wirkungsvoll zu untermauern. Wir entwickeln gezielte Strategien, um Ihre Interessen mit strafrechtlichen Mitteln durchzusetzen, etwa durch Privatanklage, Sachverhaltsdarstellung oder die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Privatbeteiligter. So unterstützen wir Sie effektiv im Vorgehen gegen unlautere oder rechtswidrige Praktiken.

Lässt sich die Einleitung eines Straf- oder Verwaltungsstrafverfahrens nicht verhindern, ist eine frühzeitige Verteidigungsstrategie essenziell. Sie wird von uns bereits im Ermittlungsverfahren durchdacht und entwickelt, um möglichst konsequent im Haupt- sowie gegebenenfalls im Rechtsmittelverfahren umgesetzt zu werden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen unter anderem:
- Korruption: Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen im privaten und öffentlichen Bereich.
- Finanzstrafrecht: Strafverteidigung bei Steuerdelikten und Zollvergehen.
- „Klassisches“ Wirtschaftsstrafrecht: Beratung und Verteidigung in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.
- Krida/Bilanzdelikte: Vertretung bei insolvenz- oder bilanzbezogenen Strafvorwürfen.
- Geldwäsche: Verteidigung in Verfahren wegen Verschleierung unrechtmäßiger Vermögensherkunft.
- Arbeitnehmerschutz: Beratung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen oder Sicherheit.
- Ausländerbeschäftigung: Verteidigung bei Verstößen gegen Beschäftigungsvorschriften für ausländische Arbeitskräfte.
- Umweltrecht: Verteidigung in Verfahren wegen umweltrechtlicher Verstöße.
- Spezialstrafbestimmungen: Außenwirtschaftsrecht; Dual Use
Kontakt
Unsere Erfahrung aus der wirtschaftsstrafrechtlichen Beratung an den Standorten Pilsen und Prag zeigt: Eine frühzeitige Einbindung rechtlicher Expertise erhöht Ihre Chancen, ein Strafverfahren zu steuern und negative Folgen möglichst gering zu halten.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen und Führungskräfte auch präventiv, etwa bei der Prüfung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte oder bei der professionellen Aufbereitung und Anzeige möglicher Gesetzesverstöße.
