Die Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik zum Zweck der Ausübung deren wirtschaftlicher Tätigkeit

Stand zum 27.04.2020

Die Regierung der Tschechischen Republik fasste den Beschluss Nr. 443 über die Ergreifung einer neuen Krisenmaßnahme am 23.04.2020, durch den sie die Bedingungen für die Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik neu regelt. Dieser Beschluss tritt am 27.04.2020 um 00:00 Uhr in Kraft und ist während der Dauer des ausgerufenen Notstandes (bis dato der 17.05.2020) gültig.

Das Verbot der Einreise in die Tschechische Republik bleibt weiterhin für alle Ausländer gültig, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik keinen vorübergehenden langfristigen (für die Dauer von mehr als 90 Tagen) oder ständigen Aufenthalt haben. Die Regierung der Tschechischen Republik erweiterte aber den Umkreis der einzelnen Ausnahmen, und weiter setzte sie Bedingungen fest, die ein Ausländer im Falle der Einreise in die Tschechische Republik erfüllen muss.

Neu wird die Einreise der EU-Bürger zum Zweck der Ausübung deren wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und zwar unter der Erfüllung der Bedingung der Vorlage einer von einem Arzt oder von einem Organ für den Schutz der öffentlichen Gesundheit ausgestellten Bescheinigung, die bestätigt, dass sein SARSCoV-Test RT-PCR mit einem negativen Ergebnis durchgeführt wurde. Das Testergebnis darf nicht älter als 4 Tage sein. Wir dürfen für Sie die neuen Regeln wie folgt zusammenfassen:

Auf Grund der neu ergriffenen Maßnahme können unter der Belegung der entsprechenden Dokumentation unter anderem folgende Personen in die Tschechische Republik einreisen:

  • EU-Bürger, die in die Tschechische Republik nachweislich zum Zweck der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit einreisen, und zwar auf die Dauer von höchstens 72 Stunden, und die entsprechende Bescheinigung über die Absolvierung des oben erwähnten Tests an der Grenze vorlegen; und
  • EU-Bürger, die in die Tschechische Republik zwecks der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit, oder zwecks des Studiums an der Hochschule (Universität) einreisen und die entsprechende Bescheinigung über die Absolvierung des oben erwähnten Testes vorlegen

Die Einreise in die Tschechische Republik zwecks der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit ist im Prinzip ab dem 27.04.2020 möglich, dessen ungeachtet nur auf Grund der Erfüllung von Bedingungen, die sowohl für die einreisende Person, als auch für die Personen, die diese Person entsenden und empfangen, festgesetzt werden.

Pflichten für die Empfängersubjekte in der Tschechischen Republik

  • Die Subjekte, die die Ausnahme für die EU-Bürger bestätigen, die zwecks der Ausübung deren wirtschaftlichen Tätigkeit in die Tschechische Republik auf die Dauer von 72 Stunden einreisen, sind verpflichtet, dass die Einreisenden die Regeln für die kritischen Angestellten nach dem Punkt IV., Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik vom 30. März 2020 Nr. 332, einhalten.
  • Die Subjekte, die die Ausländer zwecks der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum als 72 Stunden empfangen, sind weiter verpflichtet, diesen Ausländern eine Unterkunft, ärztliche Betreuung oder einen registrierenden Gesundheitsdienstleister in der Tschechischen Republik sicherzustellen, und zwar während deren gesamten Aufenthaltsdauer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, einschließlich der Bezahlung der ärztlichen Betreuung und die Beförderung ab der Staatsgrenze in den Unterkunftsort und weiter die Beförderung zwischen dem Unterkunftsort und der Arbeitsstelle, wobei der öffentliche Nahverkehr zur Beförderung der Ausländer in ihre Arbeitsstelle und von ihrer Arbeitsstelle an den Unterkunftsort in der Tschechischen Republik nicht genutzt werden darf.

Es ist vorgesehen, dass die Regierung der Tschechischen Republik die oben angeführten Bedingungen und Regeln weiterhin präzisieren wird. Über alle solchen Änderungen werden wir Sie selbstverständlich gerne informieren, am 27.04.2020 wird auf unserer Webseite eine ausführliche Information zu dieser Problematik veröffentlicht.