Unterschriftsbeglaubigung

Gemäß dem Anwaltsgesetz ist unsere Anwältin und Partnerin Frau Mgr. Monika Wetzlerová - Deisler berechtigt, die Unterschriftsbeglaubigung durchzuführen. Durch die Erklärungen kann sie die amtliche Unterschriftsbeglaubigung auf den von ihnen verfassten sowie auch anderen Urkunden ersetzen, wenn diese Urkunden vor ihnen unterschrieben werden.