Autorisierte Dokumentenkonvertierung

Unsere Rechtsanwältin und Partnerin Frau Mgr. Monika Wetzlerová - Deisler verfügt aufgrund Entscheidung der Tschechischen Anwaltskammer über einen Zugang zu der Dienstleistung CzechPOINT, die die Durchführung einer sog. autorisierten Dokumentenkonvertierung ermöglicht. Die Dokumentenkonvertierung ist die Übertragung von Dokumenten aus der elektronischen Form in die urkundliche Form und umgekehrt. Sie beinhaltet auch die Beglaubigung der Gleichheit der Inhalte dieser Dokumente sowie den Beglaubigungsvermerk. Das Dokument, das durch die autorisierte Konversion entsteht, hat dieselbe Rechtswirkung wie ein Original.