Öffentliches Bau- und Umweltrecht

SAXINGER verfügt über eine langjährige und umfassende Erfahrung im Bereich der Betriebsanlagen. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung bei Verfahren zur Erlassung oder Änderung von Raum- und Fachplanungsakten, einschließlich sog. strategischer Umweltprüfungen (SUP). Dabei werden wir nicht nur auf kommunaler Ebene für Sie tätig, sondern auch auf Ebene der Länder, weil der Rahmen insbesondere auch betrieblicher Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten – nicht zuletzt auch EU-gemeinschaftsrechtlich bedingt – immer mehr bereits auf dieser Planungsebene vorgezeichnet wird.

Projekte, die wir begleiten, sind Wohnbauvorhaben, gewerbliche Betriebsanlagen und Industrieanlagen aller Art, aber auch Rohstoffgewinnungen, Abfallbehandlungsanlagen, Gewerbe- und Industrieparks sowie Infrastrukturvorhaben. Dabei beraten wir Sie von der Initiierung und Planung über die Errichtung bis zur Veräußerung oder Verwertung. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Vertretung in Verfahren zur Erwirkung von behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), die für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage oder eines Vorhabens erforderlich sind, sowie Verfahren über die Vergabe behördlicher Aufträge und deren Vollstreckung sowie Verwaltungsstrafverfahren.

Auch im Bereich des Umweltrechts, vor allem betreffend die Regulation der Abfallwirtschaft, bieten wir unseren Mandanten langfristig rechtliche Beratung. Wir beschaffen die notwendigen Genehmigungen und verfolgen die dynamische europäische Gesetzgebung sowie Inlandsgesetzgebung, in deren Rahmen wir nachfolgend die Wünsche unserer Mandanten realisieren.

Die Expertise von SAXINGER umfasst darüber hinaus alle anderen Bereiche des öffentlichen Umweltrechts, z.B. die Beratung bei Altlastensanierungen oder bei umweltstrafrechtlichen Fragen, sowie des zivilen Umweltrechts, insbesondere des Nachbarrechts und des Umwelthaftungsrechts.