Digital Revolution & Legal Evolution – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt

Kryptowährung, Big Data, künstliche Intelligenz, Datendiebstahl, Cloud, virtuelle, erweiterte oder gemischte Realität, Cyberkriegsführung, Telemedizin, soziale Medien, autonomes Fahren, Industrie 4.0, Strafrecht 4.0, NFT – dies sind nicht die einzigen Themen, die das Zeitalter der vierten, sogenannten digitalen Revolution mit sich bringt, welche die vielleicht globalste gesellschaftliche Veränderung der Geschichte darstellt.

Jede dieser digitalen Veränderungen bringt neue Herausforderungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit sich – Die Verknüpfung von Recht und Technologie ist dabei eine der größten. Die Anpassung des Rechts an die moderne digitale Welt ist von Natur aus eine komplexe Angelegenheit, da es sich um grundverschiedene Systeme handelt und vor allem die Starrheit der Rechtsordnung mit dem dynamischen technologischen Fortschritt kollidiert.

Ein Beispiel, das die besondere Beziehung zwischen Recht und digitalen Technologien sehr gut veranschaulicht, sind die sog. NFT (non-fungible tokens). Die Rechtsnatur dieser auf der Blockchain basierenden Technologie, die einzigartige digitale Vermögenswerte (im Wesentlichen elektronisches Eigentum) enthält, wird unter Rechtsexperten immer noch ausgiebig diskutiert, und zwar nicht nur im Hinblick auf eine mögliche staatliche Regulierung, sondern auch im Hinblick auf ihre einschlägige Verwendung im privatrechtlichen Bereich. Die Nutzung dieser Technologie ist bereits jetzt weit verbreitet. Ein bekanntes Beispiel ist die erfolgreiche Ausgabe des vielleicht berühmtesten Werks des Malers Gustav Klimt – des Gemäldes "Der Kuss" – in Form von 10.000 NFT.

Die Europäische Union hat unter anderem mit der Richtlinie 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und mit der Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG versucht, auf die neuen Herausforderungen zu reagieren. Diese Richtlinie wurde jedoch in mehreren Mitgliedstaaten heftig kritisiert und ihre Umsetzung hinkt in vielerlei Hinsicht noch hinterher. Das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache C-401/19 Polen/Parlament und Rat, in dem selbst die am stärksten kritisierten Bestimmungen durch Präzedenzfälle verbindlich ausgelegt wurden, hat jedoch deutlich gemacht, dass diese Rechtsvorschriften weiterhin in ihrer ursprünglichen Form nach EU-Recht durchgesetzt werden. Konkret befasste sich der Gerichtshof mit jenem Teil der Richtlinie, der Anbieter von Online-Diensten verpflichtet, das unerlaubte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern.

Dennoch wirft der Inhalt der Richtlinie viele weitere Auslegungsfragen auf, und es wird zweifellos interessant sein zu sehen, welche weiteren Entscheidungen ihre praktische Anwendung nach sich ziehen wird. Darüber hinaus schützen einzelne Mitgliedstaaten das Urheberrecht auch durch strafrechtliche oder andere Rechtsvorschriften:



 



Autor: Monika Wetzlerová-Deisler