Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in Tschechien

Der Gesetzesentwurf zur präventiven Restrukturierung wurde in der Tschechischen Republik immer noch nicht veröffentlicht.

Inzwischen ist daher klar, dass das Justizministerium die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in der Tschechischen Republik nicht fristgerecht vorbereiten kann.

Die tschechische Regierung hat die EU-Kommission deshalb gebeten, die Frist für die Verabschiedung des Gesetzes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie um ein Jahr zu verlängern, und zwar bis Juli 2022.

Das Ministerium hat nach Ansicht von Insolvenzexperten eine große Chance verpasst, da im Falle der Verabschiedung des neuen Gesetzes auch Unternehmen davon profitieren würden, die starke Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Kampf gegen die Covid-19 Erkrankung zu überstehen haben.

Leider wurden seit Februar 2021 auch keine weiteren detaillierteren Informationen zu den Vorbereitungen des Restrukturierungsgesetzes veröffentlicht.



Autor: Monika Wetzlerová-Deisler