Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Tschechien

Im November 2022 verabschiedete die Regierung der Tschechischen Republik einen ergänzten Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern (das "Whistleblowing-Gesetz") und leitete ihn an die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments weiter. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der zweiten Lesung, und eine weitere Behandlung des Gesetzes in der Abgeordnetenkammer ist erst nach dem 14. März 2023 vorgesehen. Der Gesetzesentwurf muss dann vom Senat verabschiedet werden und bedarf der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Tschechischen Republik. Erst dann wird das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzesentwurf in dem Gesetzgebungsverfahren noch geändert wird, insbesondere hinsichtlich der Auflistung der rechtswidrigen Handlungen, auf die sich das Gesetz beziehen wird. Die grundlegenden Parameter sind jedoch durch die Europäische Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, definiert und werden beibehalten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Whistleblowing-Gesetz am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft treten wird. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, sieht das Gesetz dann eine zusätzliche Frist für die Einführung eines internen Meldekanals vor, die mindestens bis zum 15. Dezember 2023 laufen wird.

Da die Tschechische Republik die Frist für die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationale Rechtsordnung nicht eingehalten hat, droht ihr eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.



Autor: Eva Watson