Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf entsteht für ein Unternehmen häufig nicht nur bei wichtigen strategischen Entscheidungen, sondern auch im ganz alltäglichen Geschäft. Wir beraten kleinere, mittlere und große Unternehmen umfassend auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Rechtsformwahl und der Gesellschaftsgründung selbst über die Begleitung in gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bis zur Restrukturierung im Krisenfall oder der Unternehmensnachfolge.

Unsere Beratung ist exakt auf die von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ziele zugeschnitten. Insbesondere auch bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen und antizipieren mögliche künftige Entwicklungen. Dies setzt nicht nur hervorragende Rechtskenntnisse, sondern auch ein tiefes wirtschaftliches Verständnis voraus. Unsere Anwälte sind gestandene Persönlichkeiten, die über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen verfügen. Sie erläutern Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsoptionen und entwickeln mit Ihnen wirtschaftliche sinnvolle und zukunftsfähige Lösungen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums

  • Wahl der Rechtsform und Gestaltung auch zukünftig tragfähiger Gesellschaftsverträge;
  • Corporate Governance, insbesondere Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte;
  • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung wie Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, stille Beteiligungen usw.;
  • Vorbereitung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen;
  • Beratung der Gesellschaftsorgane in haftungsträchtigen Fragen;
  • Kurzfristige Bereitstellung von Vorratsgesellschaften aller Rechtsformen.