SAXINGER COVID-19-Unit

Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen rund um den Ausbruch und die Verbreitung des Corona-Virus stellen sich auch zahlreiche rechtliche Fragen. Die SCWP Schindhelm COVID-19-Unit besteht aus unseren Experten aus den am häufigsten betroffenen Rechtsgebieten und hält Sie über alle aktuellen Rechtsthemen auf dem Laufenden.

Bedingungen der Einreise in die ausgewählten Länder aus der Tschechischen Republik

Auf Grund der wesentlichen Verschlechterung der epidemiologischen Lage der Covid-19-Pandemie in der Tschechischen Republik verschärft eine ganze Reihe von Ländern, einschließlich der EU-Staaten und der V4-Staaten, die Bedingungen für die Einreise in ihre Gebiete aus der Tschechischen Republik. 

Programm COVID – die MIETE

Am 19.06.2020 veröffentlichte das Ministerium für Industrie und Handel die Aufforderung für das Programm für die Unterstützung der Unternehmer, die durch die weltweite Verbreitung der durch das SARS-CoV-2 Virus verursachten  COVID-19 Erkrankung betroffen wurden, und zwar „das Programm COVID – die Miete“. Die Anträge sind vom 26.06.2020 bis zum 30.09.2020 zu stellen.

Aktuelle rechtliche Lage der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer (sogenannte Grenzgänger/Berufspendler)

Seit Anfang der Corona-Krise betrachtet die tschechische Regierung Grenzgänger/Berufspendler als eine besondere Gruppe von wirtschaftlich tätigen Personen bei denen das Risiko der Ansteckung höher als bei anderen Personen ist. Daher gibt es nach wie vor eine Sonderregelung für sie.

Nach dem Beschluss der tschechischen Regierung Nr. 443 über die Ergreifung einer Krisenmaßnahme sind am 27.04.2020, 00:00 Uhr neue Regeln für die Gruppe der Grenzgänger/Berufspendler in Kraft getreten. (Stand zum 27.4.2020)

Die Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik zum Zweck der Ausübung deren wirtschaftlicher Tätigkeit

Die Regierung der Tschechischen Republik fasste den Beschluss Nr. 443 über die Ergreifung einer neuen Krisenmaßnahme am 23.04.2020, durch den sie die Bedingungen für die Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik neu regelt. Dieser Beschluss tritt am 27.04.2020 um 00:00 Uhr in Kraft und ist während der Dauer des ausgerufenen Notstandes (bis dato der 17.05.2020) gültig.

Lex Covid

Das Gesetz Lex Covid wird diesen Tagen durch seine Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft treten. Dies sind die wesentlichen gesetzlichen Neuigkeiten, die im Rahmen des Gesetzes über einige Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (SARS CoV-2) auf die Prozessbeteiligten, Geschädigten, Straftatopfer und juristische Personen und über die Änderung des Insolvenzgesetzes und der Exekutionsordnung (das sog. Lex Covid) eingeführt wurden. (Stand 20.4.2020)

Corona und Arbeitsrecht - Wichtige Fragestellungen auf Dienstgeber und Dienstnehmerseite

Die Arbeitgeber sind zurzeit gezwungen, auf die umfassenden Maßnahmen der Organe der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit dem Auftreten der Erkrankung an COVID-19 zu reagieren. Die Regierung der Tschechischen Republik bereitete das Projekt Antivirus mit dem Ziel vor, die möglichst hohe Anzahl an Arbeitsplätzen zu erhalten, und ist bereit, die Löhne der Arbeitnehmer den Arbeitgebern in einem großen Ausmaß zu kompensieren.

Regierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmer

Die Regierung der Tschechischen Republik hat Maßnahmen vorbereitet, deren Ziel ist es, vor allem Unternehmer in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft sollten nach der Stilllegung der Verbreitung der Erkrankung an COVID-19 folgen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und deren Auswirkung auf die Arbeitsverhältnisse

Die Arbeitgeber sind zurzeit gezwungen, auf die umfassenden Maßnahmen der Organe der Staatsverwaltung zu reagieren. Die tschechische Regierung bereitete das Projekt „Antivirus“ mit dem Ziel vor, eine möglichst hohe Anzahl an Arbeitsplätzen zu erhalten. Stand: 27.03.2020

Massnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die tschechischen Arbeitgeber sind zurzeit gezwungen, auf die weitgehenden Maßnahmen seitens der Organe der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit dem Vorkommen der Erkrankung an COVID-19 zu reagieren, ihre Betriebe den Maßnahmen anzupassen und sie müssen auch eine ganze Reihe von Personalmaßnahmen treffen.

Novelle des Insolvenzgesetzes

Vielen tschechischen Unternehmen droht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bewältigung die Zahlungsunfähigkeit infolge der angeordneten Schließung der Unternehmen, Quarantäne, des Rückgangs der Nachfrage oder Ausfalls auf der Seite ihrer Lieferanten. Deswegen bereitet das tschechische Justizministerium eine Novelle des Insolvenzgesetzes vor, durch die das Sondermoratorium, Aussetzung der Pflicht des Schuldners, einen Insolvenzantrags selbst zu stellen, oder der vorübergehende Ausschluss der durch die Gläubiger gestellten Insolvenzanträge eingeführt werden soll.

Smart Quarantäne

Seit 30.03.2020 testet die Gesundheitsbehörde in der Tschechischen Republik das Pilotprojekt der „Smart Quarantäne“. Das Ziel der Smart Quarantäne ist eine schnelle Identifizierung von Infizierten Personen, nachstehendes Testen auf die Erkrankung Covid-19 und entsprechende Isolierung von Kontakten der infizierten Person mit Anwendung der Informationstechnologien. Diese Maßnahme soll das bestehende Flächenverbot des freien Personenverkehrs, welches riesige negative Auswirkungen auf die Wirtschaft hat, mildern.

Ersatz und Vertragsleistungen

Auf Grund der Bestimmung des § 36, Abs. 1, Gesetz Nr. 240/2000 Sb., über die Krisenleitung, ist der Staat verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der juristischen und natürlichen Personen im kausalen Zusammenhang mit den Krisenmaßnahmen entstanden ist. Der Staat kann sich von dieser Haftung nur dann befreien, wenn es nachgewiesen wird, dass sich der Geschädigte den Schaden allein verursachte.